Lichtimmissionen | Fachgutachten


Lichtimmissionen

Blendung durch Sportplatzbeleuchtung Blendung | Raumaufhellung

Lichtimmissionen im Sinne des BlmSchG zählen zu den schädlichen Umwelteinflüssen, die unter bestimmten Umständen erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die ansässige Nachbarschaft während der Dunkelstunden herbeiführen können. 

Ursächlich hierfür sind künstliche Lichtquellen jeglicher Art, insbesondere Straßen- und Außenleuchten, Lichtwerbeanlagen, Sportstättenbeleuchtungen, Objektbeleuchtungen, Scheinwerferanlagen oder auch angestrahlte Fassaden.   

Die Beurteilung der Lichtimmissionen erfolgt zunächst nach dem Grad der Raumaufhellung und der Schwere der Blendwirkung am Beobachterstandort. In der Regel werden mögliche Lichtimmissionen bei bestehenden Anlagen durch Messungen vor Ort ermittelt. 

In Planung befindliche Anlagen werden auf Grundlage von Bebauungsplänen bewertet. Hierzu werden Beleuchtungsszenarien simuliert um eine Prognose der zu erwartenden Lichtimmissionen zu erhalten.

Lichtwerbeanlagen können ebenfalls stark belästigende Lichtimmissionen im nachbarschaftlichen Umfeld durch extrem hohe Farbdichten intensiver Farben oder schnellem Licht- / Farbwechsel hervorrufen. 

Hierzu zählen insbesondere aktive Lichtwerbeanlagen (Selbstleuchter) als auch angestrahlte Fassaden oder Schilder, großformatige Video-Werbeanlagen mit animierter Werbung oder digitale Werbeposter.

Befinden sich Kraftfahrstraßen im zu bewertenden Umfeld, kann es durch kurzzeitige Blendung oder visuelle Ablenkung zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. 

Belästigung durch Lichtwerbung Lichtwerbung

Blendung

Blendung durch PV-Module Blendung durch PV-Anlage

Reflektiert die Sonne an glatten, spiegelnden Oberflächen, können teils gravierende Blendungen | Lichtimmissionen im Umfeld hervorgerufen werden.

Im Außenbereich erfolgt dies vermehrt durch die Reflexion von Sonnenlicht durch Photovoltaik-Anlagen sowie Gebäudefassaden.

Potentielle Blenderscheinungen wie zum Beispiel durch PV-Anlagen gelten im Sinne des BImSchG als schädliche Umwelteinwirkungen, wenn sie durch ihre Ausrichtung eine Belästigung oder Gefährdung ihrer Umwelt führen.

Neben der Belästigung von Bewohnern im nahem Wohnumfeld gilt besonderes Augenmerk auch auf die gefährliche Blendung des Straßen- als auch des Flugverkehrs.

Wir berechnen und analysieren den Blendeindruck auf Basis der geografischen Lage über den Jahresverlauf hinweg, bezogen auf konkrete und fiktive Beobachterstandorte der Nachbarschaft und der angrenzenden Verkehrsbereiche. Im Bereich der unzulässigen Blendung erlauben wir uns konkrete Maßnahmen, zum Beispiel alternative Neigungs- und Positionsvarianzen, Oberflächendesigns oder Abschirmungen, vorzuschlagen.


Spiegelnde Gebäudefassaden können bei ungünstigem Sonnenstand schnell zum Sicherheitsrisiko für das nahe Umfeld werden.

Besonders wenn es zu gefährlichen Blendungen auf den Verkehrswegen kommt, Signale oder Hindernisse zu spät oder gänzlich übersehen werden.

In der Regel handelt es sich hier um verglaste oder reflektierende Gebäudeteile die häufig neben Verkehrsstraßen oder Kreuzungen gebaut sind. 

Zur Beurteilung der Blendung ist hier die relative Einwirkzeit, der maßgebliche Ort und die situationsgebundene Ausrichtung des Gesichtsfeldes der Betroffenen von besondere Bedeutung.

Blendgutachten werden in der Regel bereits im Bauverfahren angestoßen um Belästigungen der Nachbarschaft und Gefährdungen des Straßenverkehrs rechtzeitig zu erkennen. 

Blendung durch spiegelnde Fassade Blendung durch Fassaden

Lichtverschmutzung

Irritation von Insekten durch Beleuchtung Insektenschutz | Artenschutz

Schutz der biologischen Vielfalt in Europa  | Natura 2000 | BNatSchG

Insbesondere durch nicht abgestimmte Beleuchtung im Außenbereich sind Insekten besonders gefährdet aufgrund ihrer hohen spektralen Empfindlichkeit im UV - Lichtbereich.
Sie fühlen sich angezogen durch Außenbeleuchtungen, umschwirren diese bis zur Erschöpfung und sterben.
Künstliche Beleuchtung mit hohen UV-Lichtanteilen verändert unser Ökosystem nachhaltig und führt zu gestörten Verhalten der Arten. 
Orientierungslosigkeit, gestörtes Paarungsverhalten oder die erschwerte Nahrungssuche ist bei nachtaktiven Insekten, Vögel oder auch Fledermäusen bekannt.

Lichtverschmutzung ist der Sammelbegriff für jegliches künstliches Licht im Außenraum, welches nicht bedarfsgerecht ist.

Optimaler Weise sollte das Licht nur dort beleuchten, wo es auch benötigt wird. Das bedeutet nur auf den Zielflächen und nur zu gegebener Zeit.

Durch Außenleuchten mit Lichtemissionen über 90°, Fassadenillumination, Schaufensterbeleuchtung etc. und nicht adaptierte / gesteuerte Beleuchtung wird die Nacht zum Tag und es zeichnet sich der klassische Lichtdom über der Umgebung ab. 

Eine Umweltbelastung, die sich durch reflektiertes Licht in der Atmosphäre bildet. Menschen, Tiere und Pflanzen werden empfindlich in ihrem natürlichen Tag-/ Nacht-Rhytmus gestört.

Lichtverschmutzung | non dark night Lichtverschmutzung