Lichtplanung


Kunstlicht


Normative Lichtplanung für Innenräume setzt den Focus auf die eigentliche Sehaufgabe, das vermeiden von störenden Blendungen am Arbeitsplatz, Einhaltung der Gütemerkmale sowie eine funktionelle Not- und Sicherheitsbeleuchtung bei Betriebsstörungen.

Grundlage bildet hier die lichttechnische Norm DIN EN 12464-1 in Verbindung mit der ASR A3.4. 

Lichtplanung für den Außenbereich, Straßen und Wege, Fußgängerüberwege sowie Straßentunnel und Unterführungen haben die Aufgabe das Gefährdungspotential während der Dunkelstunden durch visuelle Erkennbarkeit der jeweiligen Abschnitte in Abhängigkeit der jeweiligen Verkehrsdichte zu minimieren.  Grundlage für Arbeitsstätten im Freien und Straßenbeleuchtung bilden hier die Normen DIN EN 12464-2 sowie DIN EN 13201.


Wir planen Licht nach:

DIN EN 12464-1: Arbeitsstätten in Innenräumen | ASR A3.4   

​DIN EN 12464-2: Arbeitsstätten im Freien             

DIN 13201-1: Straßen und Wegebeleuchtung

DIN EN 12193: Sportstättenbeleuchtung            

DIN 67523: Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung  

DIN 64524: Straßentunneln und Unterführungen 

DIN EN 1838: Not- und Sicherheitsbeleuchtung 

DIN 5035-3: Gesundheitswesen             

DIN 67528: Öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen  


Tageslicht

Ausreichendes Tageslicht in Gebäuden dient neben dem guten Sehen auch der psychischen Gesundheit und fördert die Leistungsfähigkeit.

DIN 5034 und DIN EN 17037 regelt die Mindestanforderungen an Tageslicht in Aufenthaltsräumen um einen ausreichenden Helligkeitseindruck zu erzielen. 

Verschattung durch Verbauung kann den subjektiven Helligkeitseindruck nachhaltig verringern und die Sichtverbindung nach außen stören. 

Ebenso kann eine bauliche Verschattung natürliche Blendung reduzieren und im Gebäude die Strahlunge- und Wärmebelastung reduzieren.

Um den Grad der Verschattung und die daraus resultierenden Parameter zu bestimmen werden tageslichttechnische Berechnungen durchgeführt. 

Diese ermitteln neben dem Grad der Verschattung auch die zu erwartenden Beleuchtungsstärken nach Nutzungszeit im jeweiligen Aufenthaltsraum, den Tageslichtquotienten an spezifischen Objektpunkten sowie die Lichteinstrahlung im betreffenden Raum.